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Markus Haase
bb [sozietät] Buchalik Brömmekamp
Prinzenallee 15
40549 Düsseldorf

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Fax: +49 (0)211 - 82 89 77-111
markus.haase@bb-soz.de 

Wir in den Medien

NZI: Gesellschaftsvermögen im Insolvenzverfahren

Wird die am Gesellschaftsvermögen und am Vermögen eines Gesellschafters gesicherte Forderung eines Darlehensgläubigers nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft durch Verwertung der Gesellschaftssicherheit befriedigt, ist der Gesellschafter zur Erstattung des an den Gläubiger ausgekehrten Betrags zur Insolvenzmasse verpflichtet.
Norman Lenger

WiJ: Grundzüge des Insolvenzstrafrechts Teil 1
WiJ: Grundzüge des Insolvenzstrafrechts Teil 2

Überblick über die Grundzüge des Insolvenzstrafrechts. Der Artikel zeigt die Grundlagen in den Kapiteln Täterkreis, insolvenzrechtliche Grundlagen: Krisenmerkmale sowie Insolvenzstraftaten im engeren Sinne auf.
Norman Lenger

ZInsO: „Viel zu kurz gesprungen…“, Anmerkung zum IDW ES 9

Der IDW hat in der „Bescheinigung nach § 270b InsO (IDW ES 9)“ die Anforderungen an den mit der Bescheinigung beauftragten Wirtschaftsprüfer, an den Umfang der durchzuführenden Tätigkeiten sowie an den Inhalt der Bescheinigung erläutert. Dem IDW ist mit der vorgelegten Musterbescheinigung kein großer Wurf gelungen. Diese enttäuscht nicht nur die Richterschaft, sondern auch Berater und Schuldner. Sie gleicht eher einem Testat als einer notwendigen substanziierten Einzelfallbescheinigung.
Alfred Kraus, Norman Lenger, Bozidar Radner

CFb: Auf dem Weg zu einer neuen Sanierungskultur

Mit dem rechtlichen Rahmen, den das ESUG geschaffen hat, soll es gelingen, mehr Unternehmen durch Insolvenzpläne zu restrukturieren und als Marktteilnehmer zu erhalten. Mehr sanieren und weniger liquidieren, heißt die Lösung.
Dr. Eike Knolle

KSI: Die Bescheinigung nach § 270b für das Schutzschirmverfahren

Als neuer Weg einer Sanierung bietet sich das Schutzschirmverfahren als vorinsolvenzliches (außergerichtliches) Sanierungsverfahren an, das neben der schon bekannten Eigenverwaltung einen och größeren Anreiz zur frühzeitigen Sanierung durch Insolvenz geben soll. Voraussetzung ist die Bescheinigung nach § 270b.
Robert Buchalik / Alfred Kraus

ZinsO: Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO (incl. Musteranträge)

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zum 1.3.2012 soll die Eigenverwaltung, die bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren bisher eine völlig untergeordnete Rolle spielt, gestärkt werden. Der Gesetzgeber ist mit dem in diesem Zusammenhang neu geschaffenen „Schutzschirmverfahren“ (§ 270b InsO) einen mutigen Schritt gegangen.
Robert Buchalik

finance: Das neue Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren kommt – für insolvente Unternehmen ein reizvoller Weg aus der Krise. Damit das Verfahren funktioniert, müssen sie sich aber ins Zeug legen.
Robert Buchalik

Der Mittelstand

Das neue Recht der Leiharbeit: In der Vergangenheit wurden im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung in der deutschen Wirtschaft Missbrauchsfälle publik, zum Beispiel Lohnmissbrauch und die „Drehtürmethode”, wonach Mitarbeiter von einem Konzernunternehmen zu schlechteren Bedingungen übernommen und ihrem ursprünglichen Arbeitgeber zur gleichen Arbeitsleistung wieder überlassen wurden. Mit der Novelle zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) schiebt der Gesetzgeber dieser Vorgehensweise nun einen Riegel vor. 
Jürgen Bödiger

NZI - Beck Online 

Neue Versuche des Gesetzgebers zur Einführung (weiterer) Fiskusprivilegien. 
Die beabsichtigten Änderungen steuerlicher Vorschriften im Entwurf des Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BeitrRLUmsG) nehmen auch auf die insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschriften Einfluss. Bei entsprechender Änderung der AO und des EStG bedeutet dies die Einführung weiterer Fiskusprivilegien im Insolvenzverfahren. Das ist mit dem Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar.
Norman Lenger
Raik Müller

Jahrbuch Restrukturierung 2012

Lange hat das Insolvenzplanverfahren ein Schattendasein gefristet. Die Kombination aus Planinsolvenz und Eigenverwaltung ist heute eine echte zweite Chance für Unternehmer und Unternehmen.
Robert Buchalik

Kapitalmarktrecht 2011

Kickbacks und (noch) kein Ende - Rechtsprechung fordert Kostentransparenz
Tanja Kordys

Insolvenzanfechtung

Keine Insolvenzanfechtung bei Doppelbesicherung
durch Gesellschafts- und Gesellschaftersicherheiten
bei Verwertung nach Verfahrenseröffnung
Norman Lenger

Unternehmer Edition – Special Steuern & Recht 04/2011 (86 kb)

Eigenverwaltung mit Insolvenzplan
Zweite Chance für Unternehmen
Robert Buchalik

Restrukturierungsmagazin 01/2011 (159 kb)

Insolvenzplan in Eigenverwaltung, Weiter Herr im Haus
Tillmann J. Peeters
Inhaltsverzeichnis Restrukturierungsmagazin 01/2011

Restrukturierungsmagazin 01/2011 (142 kb)

Markenrecht trifft Insolvenzrecht
Dr. Utz Brömmekamp
Inhaltsverzeichnis Restrukturierungsmagazin 01/2011

gmbhchef 06/07 2010 (1.809 kb)

Neustart nach Insolvenz
Mit einer Sanierung durch Insolvenzplan und Eigenverwaltung muss die Insolvenz nicht das Aus bedeuten.
Robert Buchalik

KSI 2/2010 (96 kb)

Einsatz externer Sanierungsberater aus Bankensicht
Ergebnisse einer Studie zum Thema „Work-out und Sanierungsberatung"
Bozidar Radner

InsVZ 03/2010 (1.860 kb)

Die Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten nach dem neuen IDW S 6
Dr. Utz Brömmekamp, Bozidar Radner