Neustart durch Insolvenz
- Robert Buchalik schreibt Standpunkt in der Rheinischen Post
Düsseldorf, 3. August 2011. Jede Woche schreiben Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft ihren Standpunkt in der Rheinischen Post zu aktuellen Themen. Heute: Robert Buchalik, Partner der Düsseldorfer Wirtschaftsrechtskanzlei bb [sozietät] Buchalik Brömmekamp.
Experten schätzen die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Düsseldorf in diesem Jahr auf 550. Das sind acht Prozent weniger als 2010. Diese Zahlen stimmen zunächst zuversichtlich. Deutschland hat ein sanierungsfreundliches Insolvenzrecht, das – einzigartig in Europa – sogar Liquiditätshilfen wie das Insolvenzgeld zulässt. Damit bietet die bestehende Insolvenzordnung genügend Anreize, den Weg durch die Insolvenz zu gehen.
Nur: Viel zu wenig Unternehmer machen davon Gebrauch. Häufig wird zu lange gewartet bis alle finanziellen Reserven verbraucht sind. Dann ist oft nur noch die Liquidation möglich. Wer dagegen frühzeitig den Antrag für ein Insolvenzplanverfahren stellt, erhöht deutlich die Chancen, sein Unternehmen und damit viele Arbeitsplätze zu retten. Die Gesetzesnovelle zur Erleichterung der Sanierung (ESUG), die Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt, zielt deshalb zunächst auf den Erhalt des Unternehmens.
Neu ist, dass der Unternehmer durchsetzen kann, sein Unternehmen in Eigenverwaltung zu sanieren. Während des Verfahrens wird anstatt eines Insolvenzverwalters nur ein Sachverwalter eingesetzt. Die bisherige Geschäftsführung bleibt im Amt. Eine Regel sollte unbedingt beachtet werden: Die Gläubiger müssen frühzeitig beteiligt werden, damit sie weiter in das Unternehmen vertrauen. Denn nur, wenn sie dem Insolvenzplan zustimmen, kann das Verfahren nach etwa einem halben Jahr beendet werden.
Nach einer erfolgreichen Sanierung ist das Eigenkapital wieder hergestellt und das Unternehmen verfügt auch ohne Bankkredite über genügend Liquidität, um künftigen Herausforderungen zu begegnen. So wird die sicherlich schwere Entscheidung zur frühzeitigen Insolvenz mit der Chance zum Neuanfang belohnt. Wichtig ist, dass sich die Unternehmen bei dem Insolvenzverfahren sachkundig beraten lassen.